Schwertberger Bürgermeisterin rehabilitiert
Erleichterung bei Marianne Gusenbauer-J?ger. Der Vorwurf gegen die Schwertberger SP?-B?rgermeisterin, von 2009 bis 2012 zu viele Bez?ge erhalten zu haben, ist nun nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entkr?ftet. “Ich war immer der festen ?berzeugung, dass ich nichts Falsches gemacht habe. Jetzt ist das Ganze rechtlich gekl?rt. Gro?en Dank an Joschi Ackerl und Gemeindereferent LH-Stv. Reinhold Entholzer, die mich in dieser Sache immer voll unterst?tzt haben”, sagt Gusenbauer-J?ger, die vom Schwertberger Anwalt Dr. Friedrich Bamer vertreten wurde.
Die Opposition in Schwertberg hatte ja heftig kritisiert, dass Gusenbauer-J?ger in den oben genannten Jahren eine Witwenpension und eine Firmenpension ihres verstorbenen Mannes erhalten habe – zus?tzlich zu ihrem hauptberuflichen Gehalt als B?rgermeisterin.
Gusenbauer-J?ger wurde 2010 von der o?. Gemeindeaufsicht informiert, dass ihre Rechtsauffassung nicht der des Landes entspreche. Sie habe damals ihre Bez?ge als B?rgermeisterin allerdings nicht auf nebenberuflich ge?ndert, weil sie vom Land erwartet h?tte, dass ein Feststellungsbescheid ausgestellt werde “Das ist aber nicht geschehen.” Sie h?tte noch s?mtliche Schritte unternommen ihre Witwenpension ruhend zu stellen. “Diese M?glichkeit hat das Gesetz aber nicht zu bieten. Ich bin unendlich froh, dass mir der Verfassungsgerichtshof Recht gegeben hat, indem er feststellte, dass die betreffenden Bestimmungen des Landes verfassungswidrig sind, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Ich habe immer gesagt: Ich bin von Beruf B?rgermeisterin und nicht Witwe.”
Ober?sterreichs SP?-Chef LH-Stv. Reinhold Entholzer: “Die parteipolitische Hetze gegen die Person Gusenbauer-J?ger ist nun zu Ende. Die politischen Gegner k?nnen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht ignorieren. Es steht fest, dass Gusenbauer-J?ger f?r viele B?rgermeisterinnen und B?rgermeister einen gangbaren Weg erk?mpft hat.”